ASA-Editorial 20-2017
7. Juni 2017 von Thomas Hartung
Liebe Mitglieder, Förderer und Freunde der AfD Sachsen, liebe Leser;
wir müssen mal wieder über Gender nachdenken. Eine der Unsäglichkeiten, die im Namen dieser totalitären gleichmacherischen Ideologie veranstaltet wurden und werden, kostet Sachsen nämlich richtig Geld. Und daran ist vor allem Beate Schücking schuld, Rektorin der Leipziger Uni, die seit 2011 im Amt ist und im vergangenen Februar nach langem Streit wiedergewählt worden war. Und unter deren Regentschaft die Grundordnung dergestalt geändert wurde, dass das Generische Femininum universitätsweit als Anredeform genutzt werden muss: „Guten Tag, Herr Professorin…“
In den „Genuss“ dieser Anrede hätte auch Shahram Azizi Ghanbari kommen sollen, der sich 2012 in Zweitausschreibung als Professor für den Lehrstuhl „Kompetenzentwicklung und lebenslanges Lernen“ beworben hatte – und von der Berufungskommission als kompetentester der fünf Bewerber vorgeschlagen wurde. Ein Votum, dem der Fakultätsrat folgte – nicht aber Schücking. Sie wollte stattdessen die Zweitplatzierte – und begründete das damit, so schreibt der Anwalt von Schücking, dass man das „Anforderungsprofil um Genderforschung“ habe erweitern und den „Aspekt der Frauenförderung als gesamtuniversitäres Interesse“ habe würdigen wollen. Die Zweitplatzierte, wie es der Zufall so will, hat sich mit Genderforschung beschäftigt. Um Ghanbari nicht berufen zu müssen, sei, so trägt dessen Anwalt vor, ein Gerücht über „angebliche sexuelle Verfehlungen … in die Welt gesetzt worden“. Ausgangspunkt dieses Gerüchts, so trägt der Kläger vor: Beate Schücking. Das muss man erstmal sacken lassen. Das nahm Ghanbari also nicht hin, klagte, und bekam jetzt vom Landgericht Leipzig in dritter Instanz Recht. Nach der Überzeugung der Leipziger Richter hatte die Rektorin einen männlichen Bewerber durch eine Lüge zu diskreditieren versucht, um so eine weniger geeignete und qualifizierte Bewerberin auf die ausgeschriebene Stelle nur aus dem Grund zu hieven, um Frauenförderung als ‚gesamtuniversitäres Interesse‘ vor Fachkompetenz und damit Ideologie vor Wissenschaft zu stellen.
„Das legt den Schluss nahe, dass Recht und Gesetz ebenso wie Moral und Anstand nichts mehr gelten, wenn es um Frauenförderung geht“, empörte ich mich. Eine Passage des Urteils legt gar darauf schließen, dass Genderprogramme nichts anderes zum Ziel haben als männliche Bewerber zu diskriminieren und fachliche Eignung durch weibliches Geschlecht zu ersetzen. Wenn das Leistungsprinzip Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ist, gibt es aber keinerlei Rechtsgrundlage für ein Professorinnenprogramm im Speziellen oder Frauenförderung im Allgemein. Denn eine Förderung weiblicher Bewerber ist dann nicht notwendig, wenn sie die fachlich geeignetsten Bewerber sind. Werden sie aber gefördert, weil sie nicht die Bewerber sind, die für eine Position am besten geeignet sind, liegt offenbar ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes vor, der Schadensersatz und Einstellungsanspruch auslöst, in diesem Fall bis 2029 – als Ausgleich dafür, dass er jetzt eine schlechter dotierte Stelle innehat. „Es geht um Forderungen von etwa 1,1 Millionen Euro. Hinzu kommen noch Pensionsansprüche“, sagte Ghanbaris Anwalt.
Aber all das schreckt GutmenschInnen nicht ab, weiter das Pferd der Gleichmacherei zu reiten. 16 Frauenverbänden forderte diese Woche eine Frauenquote für alle Unternehmensrechtsformen sowie für alle Gremien in Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft in Deutschland. Dass eine Frauenquote ein Eingriff in die Personalpolitik der Unternehmen ist und deren unternehmerische Freiheit beschneidet – interessiert nicht. Dass Stellen, die nicht mit dem geforderten Anteil an Frauen besetzt werden können, dann frei gehalten werden und unbesetzt oder gar mit der falschen Person besetzt sind und wirtschaftliche Konsequenzen für die Unternehmen nach sich zieht – interessiert nicht. Dass dann alle Branchen vom Hüttenwesen bis zur Müllabfuhr einbezogen werden müssen – interessiert nicht. So kurzsichtig kann man eigentlich gar nicht sein, meint
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Dr. Thomas Hartung
Stellv. Landesvorsitzender