ASA-Editorial 24-2017
17. Juli 2017 von Thomas Hartung
Liebe Mitglieder, Förderer und Freunde der AfD Sachsen, liebe Leser;
wir sollten über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz NetzDG nachdenken. Heiko Maas hat es tatsächlich auf der letzten Sitzung der Legislaturperiode durch den Bundestag gepeitscht. Eine Zählung per TV-Bildschirm zeigte gerade 32 Abgeordnete von Union und SPD, plus sechs von den Grünen und rund ebenso vielen Linke-Abgeordneten. Das heißt: Nicht einmal zehn Prozent aller Bundestagsabgeordneten fanden es nötig, zur Abstimmung zu bleiben – während die „Ehe für alle“ gerade eine Stunde vorher noch 339 Ja-Stimmen fand.
Im Kern sagt es, dass Internetunternehmen von Nutzern gemeldete „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ binnen 24 Stunden löschen oder sperren müssen. Nicht so offensichtlich rechtswidrige, aber eben doch rechtswidrige Inhalte müssen sie innerhalb von sieben Tagen entfernen – oder in komplizierten Fällen zur Beurteilung an eine „anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung“ übergeben. Damit fällt börsennotierten Unternehmen eine Aufgabe zu, die in einer idealen Welt eine der Justiz wäre. Denn welche Interpretationen lässt das Wort „offensichtlich“ zu? Damit ist nicht nur der Willkür, sondern vor allem dem vorauseilenden Gehorsam und damit der Zensur Tür und Tor geöffnet. Der Reiz zu löschen sei so immer noch größer als der Reiz, das Recht und die Meinungsfreiheit einzuhalten, denkt selbst die Grüne Renate Künast laut über das Risiko des NetzDG nach, aber es ist ihr am Ende so egal, wie es eine Enthaltung eben zum Ausdruck bringen kann.
Auch der ASA-Redaktion wurde ja immer mal der „Reiz zum Löschen“, mindestens der Reiz zum Verschweigen unterstellt (von schlimmeren Vorwürfen wie aus Dresden gar nicht zu reden – hier wurde ein ehrbares bayrisches CSU-Mitglied angefragt, ob der abgedruckte Text tatsächlich von ihm käme). Dass dem nicht so ist, zeigt das aktuelle Heft, in dem – bis auf jenen von Peter Schulze, Bautzen – alle bislang aufgelaufenen Leserbriefe abgedruckt sind. Dass andererseits etablierte Medien nicht unbedingt dem Reiz zum Löschen, ja nochmal nicht dem Reiz zum Moderieren nachgeben, zeigt bspw. der Umgang der „ZEIT ONLINE“-Redaktion mit einigen der 341 Kommentare, die auf mein von Anne Hähnig geschriebenes Porträt getätigt wurden.
Immerhin darf ich ja noch „Mensch“ sein. Wenn auch „rechtsextrem“ und „Volltrottel“ – nach juristischer Expertise haben wir es mit „verleumderischer Unterstellung“ und „Beleidigung“ zu tun. Aber solcherart Kleinigkeiten, die ich links oder besser rechts liegen lasse (und die einen kleinen Vorgeschmack auf den heißen Wahlkampf liefern), sollten uns nicht weiter schrecken. Selbst wenn wir mit Maas „Hilfe“ viel öfter die „Segnungen“ des NetzDG am eigenen Leib zu spüren bekommen sollten, meint
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Dr. Thomas Hartung
Stellv. Landesvorsitzender