Piratensender Bundesplay?
18. März 2011 von Thomas Hartung
Das ist doch mal eine schöne Story: was mit dem Nasen-Duo Gottschalk/Krüger vormals als illegaler Kult inszeniert war, kommt jetzt höchst offiziell von der anderen Seite wieder – der des deutschen Staates.
Was ist passiert? Bisher wurde das Berliner Parlamentsfernsehen gemeinsam mit zwei weiteren Kanälen, die nur einem geschlossenen Benutzerkreis zur Verfügung stehen, im sogenannten „Bund-TV“ gebündelt und codiert übertragen. Seit Januar nun sind das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages und die Übertragungen der Plenarsitzungen des Bundesrates über den Satelliten Astra unverschlüsselt zu empfangen. Prompt hat der Staat großen Ärger mit den Medienhütern.
Das Angebot ist in seiner aktuellen Form nach Auffassung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten ZAK ein Rundfunkangebot. Damit bedürfte es eigentlich einer rundfunkrechtlichen Zulassung, die allerdings aus Sicht der ZAK nicht erteilt werden kann, da der Programmanbieter ein Verfassungsorgan ist. Demnach können juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich keine Rundfunkzulassung bekommen.
Insofern handele der Bundestag in einem rechtsfreien Raum, monierte der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs diese Woche. Mit anderen Worten: Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) veranstaltet einen Piratensender, und das auch noch auf Steuerzahlerkosten.
Fernsehzuschauer müssen für den Empfang ihre Satelliten-Anlage auf die Astra-Position 23,5° Ost ausrichten, was in Deutschland aber nur auf wenige Tausend Haushalte zutrifft (die beliebtere und weitaus teurere Position ist 19,2 Grad Ost). Aber keine Sorge: das inzwischen zunehmend redaktioneller gestaltete Parlamentsfernsehen wird auch im Internet gezeigt.
Und wer weiß – wenn Gottschalk „Wetten, dass“ wirklich nicht mehr macht, kann er ja dorthin zurückkehren, wo er vor 30 Jahren schon mal war. So schließen sich Kreise.